Chemiefabrik baut auf Risiko

BUND legt Widerspruch gegen die vorzeitige Baugenehmigung der Chemiefabrik von Vink Chemicals in Schwerin ein – PM vom 30.10.2023

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat Widerspruch gegen den vorzeitigen Baubeginn für eine geplante Chemiefabrik in Schwerin eingelegt und beantragt die begonnenen Bauarbeiten zu stoppen. Die Genehmigungsbehörde sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass die bislang fehlende Betriebsgenehmigung für die Chemiefabrik wahrscheinlich erteilt werden kann. Mit dem Bau würden vollendete Tatsachen geschaffen werden.

„Die Chemiefabrik gehört aufgrund der Art und Menge hochgiftiger Substanzen, mit denen gearbeitet wird, zu einer besonderen Sicherheitskategorie. Für den Fall eines Störfalles sind erhebliche Abstände einzuhalten. Der Bau der Gebäude schafft aber vollendete Tatsachen. Wir sehen einen Verstoß gegen die Sicherheitsbestimmungen bereits darin, dass die Behörde hinsichtlich der benachbarten Betriebe der Lebensmittelproduktion und Medizintechnik ein Abstand von nur 175 Meter als ausreichend ansieht. Die Sicherheitsvorschriften fordern für hochtoxische Stoffe wie Formaldehyd jedoch mindestens 900 Meter. Die benachbarte Lebensmittelproduktion und Medizintechnik bedürften aus Sicht des BUND aufgrund ihrer Empfindlichkeit eher gesteigerten Schutzes“, so BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag.

Für einen Baubeginn vor der Betriebsgenehmigung dürften jedoch keine unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen, monierte der BUND gegenüber der Genehmigungsbehörde StALU Schwerin. Für den Betrieb der Chemiefabrik sei zudem bis heute keine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt. Im Genehmigungsbescheid nachlesbar sei, dass es wesentliche Probleme mit dem kontaminierten Regenwasser gibt. Für die Behandlung des kontaminierten Abwassers aus der Chemiefabrik sei bis heute kein Nachweis für ein wirksames Abwasserbehandlungsverfahren vorgelegt worden.

„Wir sehen für die mit dem Bau der Anlage verbundene Eingriffe in die Natur und in den Boden, keine hinreichende Rechtfertigung. Es besteht weder ein öffentliches Interesse noch ein berechtigtes Interesse des Antragsstellers. Denn die Betriebsgenehmigung ist aus unserer Sicht unwahrscheinlich“, sagt Corinna Cwielag vom BUND.

Foto: Peter Scherrer

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